AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der TB International GmbH
1. Geltungsbereich
Sämtliche Verkäufe und Lieferungen der TB International GmbH erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der
folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Lieferbedingungen“), die der Käufer durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Lieferung anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Käufers ist ausgeschlossen, auch wenn die TB International GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Angebote und sonstige Preisangaben der TB International GmbH sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der TB International GmbH oder die Ausführung der Lieferung zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Lieferbedingungen. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die TB International GmbH.
2.2 Die TB International GmbH behält sich alle Rechte an den Mustern und den Verkaufsunterlagen (insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben) vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind der TB International GmbH auf Aufforderung unverzüglich zurückzugeben.
3. Lieferfristen und –Termine
3.1 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der TB International GmbH schriftlich bestätigt worden sind und der Käufer der TB International GmbH alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend. Lieferfristen werden durch Übergabe der Waren an den Käufer oder Frachtführer gewahrt.
3.2 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs der TB International GmbH liegende und von der TB International GmbH nicht zu vertretende Ereignisse (z.B. höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe) („Störungen“), entbinden die TB International GmbH für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Käufer in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als acht Wochen, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.3 Bei Waren, die die TB International GmbH nicht selbst herstellt, ist die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.
3.4 Verzögern sich die Lieferungen der TB International GmbH, ist der Käufer nur zum Rücktritt berechtigt, wenn die TB International GmbH die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Käufer gesetzte angemessene Frist zur Lieferung erfolglos verstrichen ist.
3.5 Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die TB International GmbH unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers angemessen einzulagern oder vom Vertrag zurücktreten.
3.6 Die TB International GmbH kann aus begründetem Anlass Teillieferungen vornehmen.
4. Versand, Verpackung, Gefahrübergang
4.1 Soweit die Parteien keine anderweitige Vereinbarung getroffen haben, erfolgt die Versendung der Ware auf einem angemessenen Versendungsweg in der üblichen Verpackung nach Ermessen der TB International GmbH sortenrein oder in Mischkartons.
4.2 Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Kunden und beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über. Verzögert sich die Versendung oder die Bereitstellung der Ware aus vom Käufer zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr zum vereinbarten Lieferzeitpunkt auf den Käufer über.
5. Preise, Zahlungsbedingungen
5.1 Haben sich die Parteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste der TB International GmbH.
5.2 Alle Preise der TB International GmbH verstehen sich – soweit nicht etwas anderes vereinbart ist – ausschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3 Die TB International GmbH ist berechtigt, für Teillieferungen im Sinne der Ziffer 3.6 Teil-Rechnung zu stellen.
5.4 Soweit zwischen den Parteien nicht etwas anderes vereinbart ist, wird jede Rechnung der TB International GmbH innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig; bei erfolglosem Ablauf dieser Frist tritt Verzug ein. Zahlungen des Käufers gelten erst dann als erfolgt, wenn die TB International GmbH über den Betrag verfügen kann.
5.5 Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, ist die TB International GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
5.6 Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für die TB International GmbH kosten- und spesenfrei erfüllungshalber hereingenommen.
5.7 Zur Aufrechnung ist der Käufer nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.8 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.9 Wird der TB International GmbH nach dem Vertragsschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Käufers erkennbar, ist die TB International GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann die TB International GmbH von einzelnen oder allen der betroffenen Verträge jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt der TB International GmbH unbenommen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der TB International GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer das Eigentum der TB International GmbH („Vorbehaltsware“).
6.2 Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der der TB International GmbH zustehenden Saldoforderung.
6.3 Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum der TB International GmbH gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Käufer tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an die TB International GmbH ab; die TB International GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen der TB International GmbH und dem Käufer vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge in Höhe von 10 % dieses Preises entspricht. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt, die an die TB International GmbH abgetretenen Forderungen treuhänderisch für die TB International GmbH im eigenen Namen einzuziehen. TB International GmbH kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Käufer mit wesentlichen Verpflichtungen (wie beispielsweise der Zahlung) gegenüber der TB International GmbH in Verzug ist. Im Fall des Widerrufs ist die TB International GmbH berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen.
6.4 Der Käufer wird der TB International GmbH jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsware oder über Ansprüche erteilen, die hiernach an die TB International GmbH abgetreten worden sind. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsware hat der Käufer der TB International GmbH sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Der Käufer wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt der TB International GmbH hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Käufer.
6.5 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes sorgfältig zu behandeln.
6.6 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen der TB International GmbH um mehr als 10 %, so ist der Käufer berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.
6.7 Kommt der Käufer mit wesentlichen Verpflichtungen – wie beispielsweise der Zahlung – gegenüber der TB International GmbH in Verzug, so kann die TB International GmbH unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsware heraus verlangen und, nach Rücktritt vom Vertrag, zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Käufer anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Käufer der TB International GmbH oder den Beauftragten der TB International GmbH sofort Zugang zu der Vorbehaltsware gewähren und diese herausgeben. Verlangt die TB International GmbH die Herausgabe aufgrund dieser Bestimmung, so gilt dies allein nicht als Rücktritt vom Vertrag.
6.8 Bei Lieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die vorstehende Eigentumsvorbehaltsregelung nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in Deutschland, wird der Käufer alles tun, um der TB International GmbH unverzüglich entsprechende Sicherungsrechte zu bestellen. Der Käufer wird an allen Maßnahmen wie beispielsweise Registrierung, Veröffentlichung usw. mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.
6.9 Auf Verlangen der TB International GmbH ist der Käufer verpflichtet, die Vorbehaltsware angemessen zu versichern, der TB International GmbH den entsprechenden Versicherungsnachweis zu erbringen und die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an die TB International GmbH abzutreten.
7. Beschaffenheit, Rechte des Käufers bei Mängeln, Untersuchungspflicht
7.1 Die Ware weist bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit auf; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Ware („Beschaffenheitsvereinbarung“).
7.2 Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Käufer von der TB International GmbH überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Ware zu verstehen; derartige Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
7.3 Rechte des Käufers wegen Mängeln der Ware setzen voraus, dass er die gelieferte Ware unverzüglich nach Übergabe überprüft und der TB International GmbH Mängel unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Übergabe, schriftlich mitteilt; verborgene Mängel müssen der TB International GmbH unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
7.4 Bei jeder Mängelrüge steht der TB International GmbH das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Ware zu. Dafür wird der Käufer der TB International GmbH die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Die TB International GmbH kann von dem Käufer auch verlangen, dass er die beanstandete Ware an die TB International GmbH auf Kosten der TB International GmbH zurückschickt. Erweist sich eine Mängelrüge des Käufers als unberechtigt und war dies dem Käufer vor Erhebung der Mängelrüge erkennbar, so ist er der TB International GmbH zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen (z. B. Versandkosten) verpflichtet.
7.5 Mängel wird die TB International GmbH nach eigener Wahl durch für den Käufer kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung mangelfreie Ware (gemeinsam „Nacherfüllung“) beseitigen.
7.6 Der Käufer wird der TB International GmbH die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen, zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn die TB International GmbH mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Käufer das Recht, nachdem er dies der TB International GmbH zuvor mitgeteilt hat, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der TB International GmbH den Ersatz der hierfür notwendigen Kosten zu verlangen.
7.7 Rechte des Käufers bei Mängeln entfallen bei natürlicher Abnutzung oder wenn Mängel aus vom Käufer zu vertretenden Gründen eintreten (z.B. aufgrund unsachgemäßer Behandlung oder Lagerung oder der Durchführung ungeeigneter Reparaturmaßnahmen), sofern die Mängel nicht von der TB International GmbH zu vertreten sind.
7.8 Die zum Zwecke der Nacherfüllung anfallenden Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten übernimmt die TB International GmbH.
7.9 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Käufer unzumutbar oder hat die TB International GmbH sie nach § 439 Abs. 3 BGB verweigert, so kann der Käufer nach seiner Wahl (i) nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und (ii) Schadensersatz gemäß Ziffer 8 oder den Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen verlangen.
7.10 Die Verjährungsfrist für die Rechte des Käufers wegen Mängeln beträgt zwölf Monate seit der Ablieferung der Ware beim Käufer. Die Verjährungsbestimmungen des § 479 BGB bleiben unberührt. Für Schadensersatzansprüche des Käufers aus anderen Gründen als Mängeln der Ware sowie hinsichtlich der Rechte des Käufers bei arglistig verschwiegenen oder vorsätzlich verursachten Mängeln bleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.11 Soweit eine Gutschrift erfolgt, ist diese nur auf den bereits fälligen Betrag abzüglich Skonto anrechenbar.
7.12 Die TB International GmbH nimmt im Sonderfall und ausschließlich nach vorheriger Absprache originalverpackte Artikel zurück. Die Kosten des Rückversandes trägt der Käufer. Die Ware soll direkt an folgende Adresse gesendet werden: „WLL Logistik und Service GmbH, Röntgenstr. 6, 64291 Darmstadt-Arheilgen“.
Für die Bearbeitung und Rücksortierung der Artikel fallen Handlingkosten in Höhe von 10% des zurückgesendeten Warenwertes an.
Im Einzelfall können andere Vereinbarungen gelten.
8. Haftungsbegrenzung und Schadensersatz
8.1 Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.2. wird die gesetzliche Haftung der TB International GmbH für Schadensersatz wie folgt beschränkt:
(i) Die TB International GmbH haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis;
(ii) Die TB International GmbH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
8.2 Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden.
8.3 Der Käufer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen.
9. Allgemeine Bestimmungen
9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Lieferbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
9.2 Die Parteien sind sich des Risikos bewusst, dass sich einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser Lieferbedingungen entgegen ihren derzeitigen Vorstellungen als unwirksam oder nichtig erweisen könnten. Auch in einem solchen Fall wollen die Parteien jeden Zweifel an der Wirksamkeit des Vertrages und/oder der Lieferbedingungen ausschließen. Auch bei Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages und/oder dieser Lieferbedingungen sollen der Vertrag und/oder diese Lieferbedingungen daher nicht nur im Zweifel, sondern stets wirksam bleiben. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksamen Bestimmungen durch diejenige wirksamen Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
9.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Darmstadt. Die TB International GmbH ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
9.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).
Stand: September 2013